Dokumente übersetzen lassen
Beglaubigte Übersetzung
Ob für amtliche Dokumente oder die Anerkennung von Zeugnissen – bei ALLESPRACHEN erhalten Sie professionelle beglaubigte Übersetzungen, die rechtlich anerkannt und fehlerfrei sind. Von unseren gerichtlich beeideten Übersetzer können Sie in allen Sprachkombinationen Dokumente übersetzen lassen!
Was genau ist eine beglaubigte Übersetzung?
Eine beglaubigte Übersetzung ist eine rechtlich anerkannte Übersetzung, die von einem gerichtlich beeideten oder ermächtigten Übersetzer angefertigt wurde und durch eine Beglaubigungsformel, Unterschrift und Stempel bestätigt wird.
Eine beglaubigte Übersetzung ist immer dann erforderlich, wenn Sie amtliche Dokumente übersetzen lassen müssen. Österreichische Ämter, Gerichte oder auch Institutionen wie Hochschulen verlangen beglaubigte Übersetzungen. Nur so ist garantiert, dass der Inhalt auch in der Zielsprache absolut identisch und somit rechtsgültig ist. Für Menschen, die ins Ausland ziehen oder dort studieren möchten, sind beglaubigte Übersetzungen von einem Übersetzungsbüro oft unverzichtbar – sei es für die Beantragung eines Visums oder die Anerkennung von Bildungsabschlüssen. Sobald das Dokument bei einer Behörde vorgelegt werden soll, fällt es in die Kategorie der juristischen Übersetzungen.
Unsere Sprachdienstleistungen umfassen nicht nur die reine Übersetzung, sondern auch Beratung zu beglaubigten Kopien und die Überprüfung von Vorlagen.
Warum ALLESPRACHEN?

Übersetzungsbüro ALLESPRACHEN – dieser Name ist Programm
Dank einer Vielzahl hervorragend ausgebildeter Übersetzungsprofis sind wir in der Lage, Ihnen Fachübersetzungen in allen Sprachen anzubieten. Ob Englisch, Spanisch, Italienisch, Französisch oder Russisch spielt für uns als Sprachdienstleister keine Rolle. Auch Arabisch, Chinesisch, Kroatisch, Ungarisch und Co. sind für diverse Fachbereiche nicht mehr wegzudenken.
Übersetzungsbüro für Beglaubigungen: Das sind Ihre Vorteile
Bei ALLESPRACHEN können Sie alle Dokumente übersetzen lassen
Unsere speziell ausgebildeten und vereidigten Gerichtsdolmetscher übersetzen für Privat- und Firmenkunden zum Beispiel folgende Dokumente:
- Verträge und geschäftliche Dokumente (z.B. Gesellschaftsverträge)
- Firmenbuchauszüge
- Führerscheine
- Ausweispapiere
- Urkunden (z.B. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden)
- ärztliche Atteste und medizinische Gutachten
- Zeugnisse und Zertifikate (Hochschul- oder Schulabschlusszeugnisse, Diplome)
- Gerichtsurteile
- Unterlagen zur Einbürgerung
- Patentanmeldungen
- Strafregisterauszug
- Testamente
Dies ist nur ein kleiner Auszug. Die Liste der Dokumente, die beglaubigt übersetzt werden müssen, ist lang. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie eine beglaubigte Übersetzung benötigen, steht Ihnen unser Team jederzeit gerne zur Verfügung.
Spezialisiert auf Firmenkunden
Qualitätsmerkmale einer beglaubigten Übersetzung
Dank einer Vielzahl hervorragend ausgebildeter Übersetzungsprofis sind wir in der Lage, Ihnen Fachübersetzungen in allen Sprachen anzubieten. Ob Englisch, Spanisch, Italienisch, Französisch oder Russisch spielt für uns als Sprachdienstleister keine Rolle. Auch Arabisch, Chinesisch, Slowenisch, Kroatisch, Ungarisch und Co. sind für diverse Fachbereiche nicht mehr wegzudenken.
Unser Angebot an Übersetzungen umfasst unter anderem folgende Fachbereiche:
- Kommunikation und PR
- Marketing und Werbung
- Finanz- und Rechtstexte
- Technische Dokumentationen
- Webseiten und E-Commerce
- Medizin und Pharmazie
- Automobilindustrie und Technik
- Industrie und Handel
„Wir bedanken uns für die schnelle und korrekte Übersetzung.“
– Christine Tropper
„Super schnelle und kompetente Umsetzung unserer Übersetzungen. Wir sind sehr zufrieden.“
– Lisa Pichler
“Wie jedes Mal prompte und auch fristgerechte Lieferung der von uns beauftragten Übersetzungen in super Qualität.“
– Robert Strach
Wir sind für Sie da
Florian Pabst, Johann Pabst Holzindustrie GmbH
So ist die Zusammenarbeit mit ALLESPRACHEN
„Es ist uns unglaublich wichtig, dass wir einen zertifizierten Partner haben, weil man muss sich einfach verlassen können auf jemanden. Das 6-Augen-Prinzip ist eine tolle Geschichte für uns, weil man einfach die Sicherheit hat, dass das Ergebnis zu 100 % stimmt. ALLESPRACHEN empfehle ich natürlich weiter!“
In 3 Schritten zu Ihrer Übersetzung
Kostenloses Angebot erhalten
Stellen Sie jetzt Ihre Anfrage per E-Mail oder direkt online. Wählen Sie Ihre Sprachen, laden Sie Ihre Dokumente hoch und beschreiben Sie uns Ihr Übersetzungsprojekt, um ein Angebot innerhalb von 24 Stunden zu erhalten.
Übersetzung und Lektorat
Je nach Wunsch wird Ihre Übersetzung von einem professionellen Übersetzer erstellt und im 6-Augen-Prinzip sorgfältig lektoriert oder im Rahmen des 4-Augen-Prinzips als hochwertiges Human Full-Post-Editing (FPE) ausgeführt.
Lieferung der Übersetzung
Sie erhalten die übersetzten Dateien per E-Mail, WeTransfer oder über unsere Plattform LANI. Jede Übersetzung wird mit einem Qualitätsprotokoll geliefert. Es dient bei Audits als Nachweis zur lückenlosen Fortführung Ihrer Qualitätskette.
Häufige Fragen
Ermächtigte Übersetzer arbeiten in der Regel für einen höheren Preis, da es sich meist um komplexes Vokabular handelt und besonders präzises Arbeiten gefragt ist. Das bedeutet, dass Sie hier mit höheren Übersetzungskosten rechnen müssen, als es bei einfachen Übersetzungen der Fall ist.
Bitte haben Sie Verständnis, dass keine pauschalen Angaben zu den Kosten möglich sind, da der Arbeitsaufwand je nach Dokument und Sprache variiert. Gerne steht unser Team für weitere Informationen zur Verfügung! Sie erreichen uns über das Kontaktformular am Ende der Seite, telefonisch oder per E-Mail.
So können Sie die Kosten einer beglaubigten Übersetzung deutlich senken:
Bei einer beglaubigten Übersetzung gelten spezielle Sonderkonditionen, weshalb Sie bereits im Vorfeld einige Dinge abklären sollten. Wenn Sie sich über die folgenden Punkte erkundigen, bevor Sie die Übersetzung in Auftrag geben, können Sie sich viel Geld und Zeit sparen:
Textbedarf: Oft sind für die gerichtliche oder behördliche Verwendung nur einzelne Passagen oder Seiten gefragt. Es genügt also in vielen Fällen, nur einzelne Teile des Dokuments übersetzen zu lassen. Da wichtige Unterlagen teilweise sehr umfangreich sein können, sparen Sie viel Geld, wenn Sie selektiv vorgehen. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei der entsprechenden Stelle, welche Textteile in welcher Form der Übersetzung benötigt werden: Wo muss die Übersetzung beglaubigt sein, wo reicht die einfache Version und welche Passagen oder Seiten müssen erst gar nicht übersetzt werden?
Verbundene Dokumente: Durch Unterschrift und Stempel bestätigt der vereidigte Übersetzer die Richtigkeit des Dokuments oder der Dokumente, die der Übersetzung angeheftet werden. Je nach Erfordernis der Behörde kann dies eine einfache Kopie, eine beglaubigte Kopie oder ein Originaldokument sein.
- Einfache Kopie: Wenn es sich um ein wichtiges Dokument wie etwa ein Abschlusszeugnis oder einen Reisepass handelt, bietet sich oft eine einfache Kopie an. Es ist schließlich durchaus möglich, dass Sie das Original noch für andere Zwecke benötigen.
- Beglaubigte Kopie: In diesem Fall muss notariell beglaubigt werden, dass die Kopie mit dem Originaldokument übereinstimmt.
- Originaldokument: Hier kann zum Beispiel ein Firmenbuchauszug gefordert sein.
Klären Sie unbedingt schon im Vorfeld mit der zuständigen Stelle ab, welche Version gefragt ist. So sparen Sie zusätzliche Kosten und vermeiden spätere Schwierigkeiten, Zeitverzögerungen oder sogar Fristversäumnisse. Grundsätzlich gilt: Je früher und präziser Sie sich über Fristen und Übersetzungsbedarf informieren, desto geringer ist das Risiko von Mehrkosten.
Bei einer Übersetzung für eine öffentliche Stelle wird zwischen drei Arten der beglaubigten Übersetzung unterschieden:
- Direkte Übersetzung: Das Dokument wird direkt in die Zielsprache übersetzt, also zum Beispiel von der Originalsprache Englisch in die Zielsprache Japanisch. Damit das Ergebnis rechtsgültig ist, muss der betreffende Übersetzer für beide Sprachen vereidigt sein.
- Indirekte Übersetzung: Hier erfolgt die Übersetzung über eine Zwischensprache. Zum Beispiel wird also das englische Dokument zunächst ins Deutsche übersetzt, bevor es in die Zielsprache Japanisch übertragen wird.
- Überbeglaubigung: In diesem Sonderfall bringt der Übersetzer die beglaubigte Übersetzung selbst zur entsprechenden Stelle. In der Regel ist das ein Gericht oder Amt. Dort wird die Übersetzung überbeglaubigt, indem sie ein weiteres Mal unterschrieben wird.
Nur gerichtlich beeidete Übersetzer dürfen diese Aufgabe übernehmen. Andere Übersetzer können offizielle Dokumente zwar theoretisch auch bearbeiten, allerdings werden diese Übersetzungen vor Gericht nicht anerkannt. Übersetzer sind erst dann ermächtigt, beglaubigte Übersetzungen zu erstellen, wenn sie in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen in Österreich durch das Justizministerium ernannt und vereidigt wurden. Ähnlich wie ein Notar bestätigen sie die detailgetreue Übersetzung mit ihrer Unterschrift und einem Beglaubigungsvermerk. Doch aufgepasst: Diese Beglaubigungsformel ersetzt keine notarielle Beurkundung.
Das Übersetzungsbüro ALLESPRACHEN verfügt über eine Vielzahl gerichtlich ermächtigter Übersetzer mit unterschiedlichsten Sprachkombinationen. Diese Übersetzer dürfen beglaubigte Übersetzungen für Sie anfertigen.
Die Übersetzung selbst hat zwar kein Ablaufdatum, da es sich aber sozusagen um eine Kopie des Originaldokuments handelt, verfällt die Übersetzung mit dessen Ablauf. Ausweispapiere haben zum Beispiel nur eine begrenzte Gültigkeit, bevor sie erneuert werden müssen. Auch wenn sich dann am Originaldokument nur wenig ändert, wird trotzdem eine erneute beglaubigte Übersetzung nötig.
