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Beglaubigte Übersetzungen


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SCHNELL – VERTRAULICH – KORREKT

 

Eine beglaubigte Übersetzung ist immer dann erforderlich, wenn es sich um amtliche Dokumente wie etwa Geburtsurkunden handelt. Sobald das Dokument also bei einer Behörde vorgelegt werden soll, fällt es in die Kategorie der juristischen Übersetzungen. Gerichte oder auch Hochschulen fordern ebenfalls manchmal beglaubigte Übersetzungen.

Entscheidend dabei ist: Die Übersetzung erfolgt wortgetreu und rechtlich verbindlich. Nur gerichtlich beeidete Übersetzer dürfen diese Aufgabe übernehmen. Andere Übersetzer können offizielle Dokumente zwar theoretisch auch bearbeiten, allerdings werden diese Übersetzungen vor Gericht nicht anerkannt. Wenn Sie einen gerichtlich ermächtigten, professionellen Übersetzer beauftragen, sparen Sie sich also Zeit und Geld.

Ermächtigte Übersetzer werden durch das Justizministerium ernannt und vereidigt. Ähnlich wie ein Notar bestätigen sie die detailgetreue Übersetzung mit eigener Unterschrift und eigenem Stempel. Doch aufgepasst: Dieses Echtheitszertifikat ersetzt keine notarielle Beurkundung.

WAS GENAU IST EINE BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNG?

Österreichische Ämter und Gerichte verlangen beglaubigte Übersetzungen. Nur so ist garantiert, dass der Inhalt auch in der Zielsprache absolut identisch und somit rechtsgültig ist. Das bedeutet, dass die nötigen Dokumente von gerichtlich zertifizierten Dolmetschern angefertigt werden. Speziell ausgebildete und vereidigte Dolmetscher übersetzen zum Beispiel folgende Dokumente in die beglaubigte Version:

  • Urkunden
  • ärztliche Atteste und medizinische Gutachten
  • Zeugnisse und Zertifikate (Hochschul- oder Schulabschlusszeugnisse, Fortbildungsbestätigungen)
  • Gerichtsurteile
  • Führerscheine
  • Ausweispapiere
  • Unterlagen zur Einbürgerung
  • Firmenbuchauszüge, Verträge und andere geschäftliche Dokumente
  • Patentanmeldungen

Dies ist nur ein kleiner Auszug; die Liste der Dokumente, die beglaubigt übersetzt werden müssen, ist lang.

Person tippt am Laptop
Zertifikat
Zertifikat
ISO 18587:2017
Unsere Zertifizierungen

Während unsere Kunden für die höchste Qualität ihrer eigenen Produkte und Dienstleistungen sorgen, gewährleisten wir die qualitativ hochwertige Übersetzung ihrer Dokumente. Um diese Qualität nachvollziehbar garantieren zu können, ist ALLESPRACHEN mehrfach zertifiziert.

Unterschrift bei Notar

WEITERE MERKMALE EINER BEGLAUBIGTEN ÜBERSETZUNG

Ein Qualitätsmerkmal ist es, wenn die Überschrift bereits Auskunft darüber gibt, dass es sich nicht um das Original, sondern die Übersetzung handelt. Außerdem muss angegeben werden, welche Art Dokument übersetzt wurde. Ein Beispiel für einen ganz einfachen Titel wäre: „Übersetzung der Geburtsurkunde“.

Auch Datum und Ort der Beglaubigung müssen ersichtlich sein, um die Übersetzung gültig zu machen. Der Stempel allein reicht nicht aus.

Werden mehrere Seiten separat gestempelt, muss Ihr Name auf jeder Seite des Originals stehen oder andernfalls im Vermerk zur Beglaubigung enthalten sein.

Für die beglaubigte Übersetzung ist es je nach Art des Schriftstücks empfehlenswert, das Originaldokument einzureichen. Bei Zeugnissen reicht oft ein einfacher Scan oder ein Foto des Dokumentes – Gerichtsunterlagen oder längere Dokumente sollten jedoch idealerweise im Original vorliegen.

So sparen Sie bei einer beglaubigten Übersetzung Kosten

Ermächtigte Übersetzer arbeiten in der Regel für einen höheren Preis, da es sich meist um komplexes Vokabular handelt und besonders präzises Arbeiten gefragt ist. Das bedeutet, dass Sie hier mit höheren Übersetzungskosten rechnen müssen, als es bei einfachen Übersetzungen der Fall ist.

Bei einer beglaubigten Übersetzung gelten außerdem spezielle Sonderkonditionen, weshalb Sie bereits im Vorfeld einige Dinge mit den Übersetzern abklären sollten. So können Sie deutlich sparen. Bevor Sie die Übersetzung in Auftrag geben, gilt es, die folgenden Dinge zu besprechen:

Textbedarf: Oft sind für die gerichtliche oder behördliche Verwendung nur einzelne Passagen oder Seiten gefragt. Es genügt also in vielen Fällen, nur einzelne Teile des Dokuments übersetzen zu lassen. Da wichtige Unterlagen teilweise sehr umfangreich sein können, sparen Sie viel Geld, wenn Sie selektiv vorgehen.

Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei der entsprechenden Stelle, welche Textteile in welcher Form der Übersetzung benötigt werden: Wo muss die Übersetzung beglaubigt sein, wo reicht die einfache Version und welche Passagen oder Seiten müssen erst gar nicht übersetzt werden?

zwei Männer arbeiten am Tablet

Verbundene Dokumente: Durch Unterschrift und Stempel bestätigt der vereidigte Übersetzer die Richtigkeit des Dokuments oder der Dokumente, die der Übersetzung angeheftet werden. Je nach Erfordernis der Behörde kann dies eine einfache Kopie, eine beglaubigte Kopie oder ein Originaldokument sein.

Klären Sie unbedingt schon im Vorfeld mit der zuständigen Stelle ab, welche Version gefragt ist. So sparen Sie zusätzliche Kosten und vermeiden spätere Schwierigkeiten, Zeitverzögerungen oder sogar Fristversäumnisse. Grundsätzlich gilt: Je früher und präziser Sie sich über Fristen und Übersetzungsbedarf informieren, desto geringer ist das Risiko von Mehrkosten. Im Folgenden finden Sie einige Beispiele:

 

  • Einfache Kopie: Wenn es sich um ein wichtiges Dokument wie etwa ein Abschlusszeugnis oder einen Reisepass handelt, bietet sich oft eine einfache Kopie an. Es ist schließlich durchaus möglich, dass Sie das Original noch für andere Zwecke benötigen.
  • Beglaubigte Kopie: In diesem Fall muss notariell beglaubigt werden, dass die Kopie mit dem Originaldokument übereinstimmt.
  • Originaldokument: Hier kann zum Beispiel ein Firmenbuchauszug gefordert sein.

 

ARTEN DER BEGLAUBIGTEN ÜBERSETZUNG

Bei einer Übersetzung für eine öffentliche Stelle wird zwischen drei Arten der beglaubigten Übersetzung unterschieden:

  • Direkte Übersetzung: Das Dokument wird direkt in die Zielsprache übersetzt, also zum Beispiel von der Originalsprache Englisch in die Zielsprache Japanisch. Damit das Ergebnis rechtsgültig ist, muss der betreffende Übersetzer für beide Sprachen vereidigt sein.
  • Indirekte Übersetzung: Hier erfolgt die Übersetzung über eine Zwischensprache. Zum Beispiel wird also das englische Dokument zunächst ins Deutsche übersetzt, bevor es in die Zielsprache Japanisch übertragen wird.
  • Überbeglaubigte Übersetzung: In diesem Sonderfall bringt der Übersetzer die beglaubigte Übersetzung selbst zur entsprechenden Stelle.
    In der Regel ist das ein Gericht oder Amt. Dort wird die Übersetzung überbeglaubigt, indem sie ein weiteres Mal unterschrieben wird.
Geschäftsleute schütteln sich die Hände
Professionelle Mitarbeiter bei ALLESPRACHEN

WARUM IST EINE BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNG WICHTIG?

Übersetzungen scheinen auf den ersten Blick oft keine allzu schwierige Aufgabe zu sein, sofern man selbst beide Sprachen beherrscht. Was macht also die Arbeit von gerichtlich vereidigten Übersetzern so besonders?

Grundsätzlich erfordern die meisten offiziellen Dokumente einen breiten Erfahrungsschatz, was Vokabular und Grammatik der Zielsprache betrifft. Für eine Übersetzung von juristischen Dokumenten sind zum Beispiel umfassende Kenntnisse nötig, was den Fachwortschatz angeht. Eine exakte Übersetzung ist nicht garantiert, wenn der Übersetzerin oder dem Übersetzer die entsprechenden Worte fehlen oder Syntax und Zeichensetzung nicht zu 100 % beherrscht werden.

Auch formelle Faktoren spielen eine Rolle, denn je nach Anlass müssen oft entsprechende Richtlinien beachtet werden. Nur Übersetzer, die Experten in den genannten Bereichen sind, können entsprechende Übersetzungen anfertigen und gelten vor Gericht als vertrauenswürdig.

ABLAUFDATUM EINER BEGLAUBIGTEN ÜBERSETZUNG

Die Übersetzung selbst hat zwar kein Ablaufdatum, da es sich aber sozusagen um eine Kopie des Originaldokuments handelt, verfällt die Übersetzung mit dessen Ablauf. Ausweispapiere haben zum Beispiel nur eine begrenzte Gültigkeit, bevor sie erneuert werden müssen. Auch wenn sich dann am Originaldokument nur wenig ändert, wird trotzdem eine erneute beglaubigte Übersetzung nötig.

Das Übersetzungsbüro ALLESPRACHEN verfügt über eine Vielzahl gerichtlich ermächtigter Übersetzer mit unterschiedlichsten Sprachkombinationen. Diese Übersetzer dürfen auch beglaubigte Übersetzungen für Sie anfertigen.

Mit dem Preiskalkulator können Sie unverbindlich berechnen, was die Übersetzungen kosten. Bitte haben Sie Verständnis, dass keine pauschalen Angaben zu den Kosten möglich sind, da der Arbeitsaufwand je nach Dokument und Sprache variiert. Gerne stehen wir für weitere Informationen zur Verfügung!

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