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Zahlungskonditionen bei Firmenkunden

Wir möchten, dass der Bezahlprozess für Sie so klar und einfach wie möglich ist. Deshalb finden Sie hier eine Übersicht über unsere akzeptierten Zahlungsmethoden und unsere Bankverbindung, sowie Hinweise zu Skonti und Mahnungen.

Allgemeine Zahlungsweise

Die Zahlung unserer Dienstleistung wird in der Regel nach Erhalt des fertigen Produktes fällig (in Sonderfällen könnte eine Vorauszahlung erforderlich sein). Die Abrechnung erfolgt dabei ausschließlich in Euro.

Das übliche Zahlungsziel beträgt 14 Tage netto ab Rechnungsdatum. Sollten Sie ein abweichendes Zahlungsziel benötigen, können Sie uns jederzeit unter office@allesprachen.at kontaktieren. Wir prüfen dann gemeinsam eine mögliche Anpassung.

Zahlungsmethoden

Der überwiegende Teil unserer Kunden begleicht Rechnungen per Banküberweisung. Diese Zahlungsmethode ist unkompliziert, sicher und für beide Seiten transparent. Unsere Bankverbindung finden Sie nachfolgend, bitte geben Sie als Zahlungsreferenz unsere Rechnungsnummer an:

Raiffeisen-Landesbank Steiermark, Kontonummer: 312.298, BLZ: 38000, lautend auf:

ALLESPRACHEN.AT-ISO 9001 GmbH

IBAN: AT273800000000312298, BIC/SWIFT: RZSTAT2G

Auf Wunsch akzeptieren wir auch alternative Zahlungsmethoden wie PayPal oder Kreditkarte. Bitte beachten Sie, dass hierbei zusätzliche Gebühren in Höhe von etwa 1–3 % anfallen können. Sollten Sie eine dieser Möglichkeiten nutzen wollen, kontaktieren Sie uns bitte unter office@allesprachen.at.

Skonto

Bitte beachten Sie, dass wir grundsätzlich kein Skonto anbieten. Der auf der Rechnung ausgewiesene Endbetrag ist vollständig und ohne Abzug innerhalb der vereinbarten Frist zu überweisen.

Verspätete Zahlungen / Mahnungen

Sollte eine Rechnung nicht fristgerecht beglichen werden, versenden wir zunächst eine freundliche Zahlungserinnerung. Damit möchten wir unseren Kunden die Gelegenheit geben, die offene Summe schnell und ohne Mahnspesen auszugleichen.

Erfolgt auch danach keine Zahlung, behalten wir uns vor, weitere Mahnungen zu verschicken. Ab der zweiten Mahnung fallen Mahngebühren in üblicher Höhe (ca. 5–10 €) an.

Wird eine Rechnung auch nach der dritten Mahnung und eventuellen weiteren schriftlichen und mündlichen Zahlungsaufforderungen nicht beglichen, sehen wir uns leider gezwungen, die Angelegenheit unserem Anwalt zu übergeben.