Trotz aller Sorgfalt kann es vorkommen, dass eine Übersetzung nicht Ihren Erwartungen entspricht. Hier zeigen wir Ihnen, wie unser Reklamationsprozess funktioniert, welche Lösungen möglich sind und wie wir gemeinsam schnell zu einem zufriedenstellenden Ergebnis kommen.
Erste Schritte bei Unzufriedenheit
Sollten Sie mit einer Übersetzung nicht zufrieden sein, bitten wir Sie um umgehende Kontaktaufnahme (LINK zu Kundensupport kontaktieren) mit uns. Um die Reklamation prüfen und eine Stellungnahme verfassen zu können, benötigen wir eine Auflistung konkreter Beispiele der von Ihnen bemängelten Texte. Fehler müssen vom Kunden nachgewiesen werden. Nur begründete Fehler hinsichtlich Inhalt, Rechtschreibung, Grammatik und Fachterminologie können von uns anerkannt werden. Beanstandungen, die sich auf stilistische Vorlieben oder die Verwendung von Synonymen beziehen, sind kein Grund für eine berechtigte Reklamation.
Reklamationen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt unserer Übersetzung eingereicht werden.
Unser Reklamationsprozess
Sobald eine Beschwerde bei uns eingegangen ist, prüfen wir zunächst, ob diese berechtigt oder unberechtigt ist. Nachfolgend sind Beispiele für eine berechtigte sowie für eine unberechtigte Reklamation aufgelistet:
| Berechtigter Reklamationsgrund | Kein Reklamationsgrund |
| Grammatikalische Fehler Inhaltliche Fehler und Sinnfehler Rechtschreib- und Grammatikfehler Unvollständigkeit Falsche Verwendung von Fachbegriffen | Stilistische Präferenzen Fehlerhafter Ausgangstext Verwendung von Synonymen Fehler, die beim Setzen durch den Grafiker passiert sind Formatierung bei nicht editierbaren Ausgangsdateiformaten |
Die beanstandeten Texte werden nun von ALLESPRACHEN bzw. vom jeweiligen Übersetzer genau geprüft. In manchen Fällen wird sogar ein zweiter, unabhängiger Übersetzer hinzugezogen, um eine neutrale Stellungnahme abzugeben. Es wird in der Regel auf jeden vom Kunden genannten Punkt eingegangen und sorgfältig dazu Stellung bezogen. Das heißt, dass geprüft wird, ob es sich um rein stilistische Präferenzen des Kunden handelt, oder um tatsächliche Übersetzungsfehler. Es wird eine genaue, schriftliche Stellungnahme verfasst, die dem Kunden zur Verfügung gestellt wird.
Mögliche Lösungen
Sollten in unserer Übersetzung tatsächlich Fehler gemacht worden sein, die einen berechtigten Reklamationsgrund darstellen (wie oben genannt), dann stehen wir selbstverständlich dazu und erarbeiten gemeinsam mit dem Kunden eine zufriedenstellende Lösung. Grundsätzlich hat der Übersetzer das Recht auf Nachbesserung. Daher bieten wir in diesem Fall eine für den Kunden kostenlose Nachbesserung innerhalb einer bestimmten Frist an. Sollte der Kunde die Korrekturen schon selbst vorgenommen haben, ist ALLESPRACHEN auch bereit eine Preisminderung zu gewähren, um für die Unannehmlichkeiten, die dem Kunden entstanden sind, zu entschädigen.
In manchen Fällen bieten wir auch zoom-calls an, um gemeinsam gewünschte Besonderheiten und Präferenzen für künftige Projekte mit dem jeweiligen Kunden zu besprechen. Selbstverständlich werden gewünschte Änderungen in unserem sogenannten Translation Memory gespeichert, sodass der Kunde bei Folgeaufträgen sicher sein kann, dass diese verwendet werden. Auf Wunsch des Kunden setzen wir bei weiteren Projekten auch einen anderen Übersetzer ein (wenn z.B. der Stil des einen Übersetzers nicht dem Geschmack des Kunden entspricht). Wir sind immer um konstruktive Lösungen bemüht, die die Basis für eine weiterführende und gute Zusammenarbeit darstellen.
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– Helmut Vorraber
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