Jeder einzelne Übersetzer verpflichtet sich zur absoluten Verschwiegenheit. Hier erfahren Sie, welche rechtlichen Bindungen unsere Übersetzer eingehen, wie wir die Einhaltung kontrollieren und welche zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen für besonders sensible Projekte möglich sind.
Standard-Geheimhaltung
Sämtliche für ALLESPRACHEN tätigte Personen, von der Projektmanagerin bis zum Übersetzer, vom Grafiker bis zur IT-Expertin, unterfertigten vor der Zusammenarbeit mit dem Unternehmen eine klar definierte und lebenslang gültige Vertraulichkeitsvereinbarung. Diese Unterschrift ist weder optional, noch verhandelbar und die Unterzeichnenden verpflichten sich unter rechtlichen Konsequenzen bei Zuwiderhandeln sich daran zu halten.
Projektspezifische Vereinbarungen
Bei bestimmten Projekten möchte man noch einen Schritt weiter als bis zur allgemeinen Vertraulichkeitsvereinbarung gehen. In diesem Fall sind wir und unsere Übersetzenden gerne bereit, zusätzliche NDAs mit verschärften Bedingungen und etwaigen weiteren speziellen Sicherheitsmaßnahmen – von der Arbeit direkt in Ihrem System bis hin zur Übermittlung durch von Ihnen eigens verschlüsselte Laptops – zu akzeptieren.
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– Helmut Vorraber
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